Während Deutschland die E-Rechnungspflicht in mehreren Stufen bis 2028 ausrollt, geht Frankreich konsequenter vor: Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich ansässigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, große und mittlere zusätzlich auch ausstellen. Ein Jahr später folgt der Mittelstand. Für deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Frankreich – vom Elsass-Lieferanten über Schwarzwälder Maschinenbauer mit französischer Kundschaft bis zur Konzernniederlassung in Lyon – stellt sich die Frage: Wie sieht Vorbereitung konkret aus? Dieser Beitrag erklärt das französische Modell, ordnet die drei typischen Szenarien für deutsche Unternehmen ein und zeigt, warum Factur-X die natürliche Brücke aus dem deutschen Markt ist.
Der französische Stichtagsplan: Wann was gilt
Die französische Steuerverwaltung DGFiP (Direction Générale des Finances Publiques) hat den Zeitplan nach mehreren Verschiebungen final auf zwei Stichtage gelegt:
Stichtag | Empfangspflicht | Ausstellungspflicht |
|---|---|---|
01.09.2026 | Alle in Frankreich ansässigen, MwSt-pflichtigen Unternehmen. | Große und mittlere Unternehmen für inländische B2B-Umsätze in Frankreich. |
01.09.2027 | – (bereits seit 09/2026 in Kraft) | Auch KMU und Kleinstunternehmen für inländische B2B-Umsätze in Frankreich. |
E-Reporting | Parallel zur Ausstellungspflicht. | Übermittlung von Transaktionsdaten an die DGFiP für B2C und grenzüberschreitende B2B-Umsätze. |
Die französische Regierung hat im Verlauf 2025 darauf hingewiesen, dass die September-Termine 2026 und 2027 jeweils um ein Quartal auf Dezember verschoben werden könnten, falls die technischen Tests es erfordern. Eine offizielle Bestätigung steht aus; Unternehmen sollten weiterhin auf den September planen.
Für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen mit dortigen B2B-Umsätzen oder innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt ein Aufschub: Die E-Reporting-Pflicht greift hier erst zum 1. September 2027. Die reine Empfangspflicht für E-Rechnungen aus Frankreich ist davon unberührt – wer ab September 2026 als deutscher Lieferant eine französische Kundenrechnung über das Y-System empfängt oder rückgespiegelt bekommt, sollte sie verarbeiten können.
Drei Szenarien für deutsche Unternehmen
Was die französische Reform für ein konkretes deutsches Unternehmen bedeutet, hängt vom Geschäftsmodell ab. Drei Konstellationen decken den Großteil der Fälle ab.
Szenario 1: Deutsche Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Frankreich
Wer in Frankreich eine MwSt-pflichtige Niederlassung betreibt, fällt unter das volle Mandat. Eine deutsche Muttergesellschaft mit französischer Vertriebs-GmbH oder einer Produktionsstätte im Elsass muss zum jeweiligen Stichtag E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Sie braucht eine Anbindung an eine zertifizierte PDP/PA und Workflows, die das französische Y-Modell abbilden.
Szenario 2: Deutsches Unternehmen ohne FR-Niederlassung, aber mit französischen Kunden
Verkauft ein deutsches Unternehmen ohne französische Betriebsstätte an französische B2B-Kunden, fällt es nicht unter die E-Invoicing-Pflicht. Wohl aber unter die E-Reporting-Pflicht für die FR-Umsätze – mit Aufschub bis September 2027. Praktisch heißt das: Transaktionsdaten dieser Umsätze müssen elektronisch an die DGFiP gemeldet werden. Eine eigene PDP-Anbindung ist nicht in allen Fällen erforderlich, aber ein Dienstleister, der das E-Reporting übernimmt, schon.
Szenario 3: Deutsches Unternehmen empfängt Rechnungen aus Frankreich
Auch ohne eigene Pflicht in Frankreich wird der Empfang relevant: Französische Lieferanten werden ab September 2026 schrittweise auf E-Rechnung umstellen und im inländischen Verkehr Factur-X, UBL oder CII verwenden. Für grenzüberschreitende Eingangsrechnungen können diese Formate ebenfalls relevant werden – entweder direkt durch die PDP-Übermittlung oder über das Peppol-Netzwerk, an dem die DGFiP seit Juli 2025 als nationale Peppol Authority teilnimmt. Wer bereits ZUGFeRD-Eingänge verarbeitet, ist technisch gut vorbereitet – Factur-X ist weitgehend kompatibel.
Das französische Y-Modell: PDP, PPF und OD
Frankreich setzt anders als Deutschland nicht auf einen offenen Format-Austausch zwischen Geschäftspartnern, sondern auf eine kontrollierte Infrastruktur – das sogenannte Y-Modell. Drei Begriffe sind wichtig:
PDP – Plateforme de Dématérialisation Partenaire
Zertifizierte private Plattformen, die Rechnungen empfangen, prüfen, validieren, konvertieren und an die DGFiP melden dürfen. Seit der DGFiP-Mitteilung vom 15. Oktober 2024 müssen alle in Frankreich ansässigen Unternehmen mit mindestens einer PDP zusammenarbeiten – das ursprünglich vorgesehene Modell, in dem das staatliche PPF als kostenlose Austauschplattform für alle Unternehmen fungiert, wurde verworfen. Die DGFiP bezeichnet PDPs inzwischen auch als „Plateforme Agréée“ (PA). Beide Begriffe meinen dieselbe Rolle.
PPF – Portail Public de Facturation
Das staatliche Rechnungsportal der DGFiP, basierend auf der bisherigen B2G-Plattform Chorus Pro. Es übernimmt nach der Funktionsreduktion vom Oktober 2024 vor allem zwei Aufgaben: das zentrale Unternehmensverzeichnis (PPF Directory) für die Identifikation von Geschäftspartnern und die Konsolidierung der Daten für die Steuerverwaltung (E-Reporting). Den Rechnungsaustausch selbst wickeln die PDPs ab.
OD – Opérateur de Dématérialisation
Nicht-zertifizierte Dienstleister, die Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen. ODs dürfen Rechnungen vorbereiten, müssen sie aber über eine PDP oder das PPF in das System einbringen. Für deutsche Unternehmen ohne FR-Niederlassung kann ein OD als Bindeglied zwischen ZUGFeRD-Workflow und französischem System ausreichen.
Factur-X: Die Brücke zwischen Deutschland und Frankreich
Frankreich akzeptiert drei strukturierte Rechnungsformate: Factur-X, UBL und CII. Aus deutscher Sicht ist Factur-X das relevanteste – aus zwei Gründen:
- Hybrider Aufbau wie ZUGFeRD: Factur-X ist eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz. Für den Empfänger sieht die Rechnung aus wie ein normales PDF; im Hintergrund liegt der strukturierte Datensatz nach EN 16931.
- Kompatibilität mit ZUGFeRD: Factur-X und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 sind technisch eng verwandt und basieren auf demselben semantischen Datenmodell. Wer bereits ZUGFeRD ausstellt, kann mit überschaubarem Aufwand Factur-X-Versionen erzeugen – viele Faktura-Lösungen unterstützen beide Formate parallel.
UBL (Universal Business Language) und CII (Cross Industry Invoice) sind reine XML-Formate – vergleichbar mit der deutschen XRechnung. Sie sind in Frankreich vor allem dort verbreitet, wo Unternehmen ohnehin in einem strukturierten EDI-Umfeld arbeiten. Im deutsch-französischen Mittelstand führt der pragmatische Weg meist über Factur-X.
Wichtig ist die Profilwahl. Factur-X kennt fünf Profile (MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931, EXTENDED). Für die E-Rechnungspflicht in Frankreich ist mindestens das Profil EN 16931 erforderlich; das Profil EXTENDED bietet zusätzliche branchenspezifische Felder. Die einfacheren Profile MINIMUM und BASIC WL sind für die Pflicht nicht ausreichend.
Was deutsche Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
Je nach Szenario unterscheiden sich die nächsten Schritte. Vier Vorbereitungspunkte gelten für alle Konstellationen mit französischem Bezug:
- Geschäftsmodell einordnen
Klären Sie, in welches der drei Szenarien Ihr Unternehmen fällt. Existieren französische Niederlassungen, MwSt-Registrierungen oder gibt es nur grenzüberschreitende Lieferungen? Davon hängt der Umfang des Handlungsbedarfs ab.
- PDP- oder OD-Anbindung klären
Bei eigener Pflicht in Frankreich ist die Auswahl einer akkreditierten PDP der zentrale Schritt. Die DGFiP führt eine offizielle Liste registrierter PDPs; die Auswahl sollte auf Sprachunterstützung, Schnittstellen zu Ihrem ERP und Erfahrung mit deutsch-französischen Mandanten achten. Ohne eigene Pflicht in Frankreich kann ein OD oder ein PEPPOL-fähiger Partner ausreichen.
- Factur-X-Fähigkeit aufbauen
Prüfen Sie, ob Ihr Faktura-System Factur-X ausstellen und empfangen kann – im Profil EN 16931 oder höher. Wer bereits ZUGFeRD nutzt, ist meist mit einem Upgrade auf eine kompatible Profilvariante schnell aufgestellt.
- Empfangsworkflow erweitern
Auf der Empfangsseite gehören Factur-X, UBL und CII in die Verarbeitung. Wenn Ihr Empfangs- und Archivierungsworkflow heute auf XRechnung und ZUGFeRD eingestellt ist, lohnt sich eine Erweiterung – spätestens im Verlauf 2026, wenn die ersten französischen Lieferanten umstellen.
Eine speziell auf den deutsch-französischen Geschäftsverkehr ausgerichtete Übersicht zum französischen Mandat finden Sie unter E-Rechnung Frankreich 2026. Das digitale Rechnungsmanagement RIDX (Ricoh IDX) unterstützt über das TRAFFIQX®-Netzwerk Factur-X, UBL, CII und weitere Formate, sodass deutsche und französische Eingangsrechnungen in einem Workflow verarbeitet werden können – Details unter Digitales Rechnungsmanagement IDX.
Bußgelder und Risiken bei Nichteinhaltung
Die DGFiP hat das Sanktionsregime klar geregelt:
- Verstoß gegen die E-Invoicing-Pflicht: 15 Euro pro fehlerhafter Rechnung, gedeckelt auf 15.000 Euro pro Jahr.
- Verstoß gegen die E-Reporting-Pflicht: 250 Euro pro fehlerhafter Übermittlung, gedeckelt auf 45.000 Euro pro Jahr.
Die Bußgelder treten in der Praxis selten isoliert auf – fehlerhafte oder fehlende Übermittlungen ziehen meist auch umsatzsteuerliche Folgen nach sich, etwa bei der Anerkennung von Vorsteuerbeträgen durch französische Geschäftspartner oder bei der korrekten Erfassung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Wer früh aufstellt, vermeidet diese Sekundärfolgen.
Fazit
Frankreich führt eines der strukturiertesten E-Rechnungsmodelle Europas ein. Für deutsche Unternehmen ist die richtige Frage nicht „ob“, sondern „in welcher Rolle“: als ansässiger Pflichtteilnehmer mit voller PDP-Anbindung, als grenzüberschreitender E-Reporting-Verpflichteter oder als Empfänger französischer Rechnungen ohne eigene Pflicht. Factur-X ist in allen drei Konstellationen der pragmatische Weg – als zu ZUGFeRD nahe verwandtes Hybridformat lässt es sich aus bestehenden deutschen Workflows mit überschaubarem Aufwand bedienen.
Wer regelmäßig nach Frankreich liefert oder von dort empfängt, sollte den September 2026 als Arbeitstermin im Kalender haben, nicht als bloße Erwähnung im Wirtschaftsteil. Die Vorbereitung lässt sich in den kommenden Monaten geordnet aufsetzen; ab Sommer 2026 wird der Spielraum knapp.
Eine Übersicht aller deutschen Stichtage und Übergangsregelungen bis 2028 finden Sie in unserem Beitrag.
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Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich ansässigen, MwSt-pflichtigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; große und mittlere Unternehmen müssen sie auch ausstellen. KMU und Kleinstunternehmen folgen mit der Ausstellungspflicht zum 1. September 2027. Eine mögliche Verschiebung der Termine auf Dezember 2026 bzw. Dezember 2027 wurde 2025 als Option benannt, ist aber nicht bestätigt.
Drei Konstellationen: Unternehmen mit französischer Niederlassung oder MwSt-Registrierung in Frankreich fallen unter das volle Mandat. Unternehmen ohne französische Betriebsstätte, aber mit französischen B2B-Kunden, sind über die E-Reporting-Pflicht erfasst (Aufschub bis September 2027). Unternehmen, die nur Rechnungen aus Frankreich empfangen, sollten Factur-X verarbeiten können.
Factur-X ist das französische hybride E-Rechnungsformat: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz nach EN 16931. Es ist eng mit ZUGFeRD verwandt; beide Formate teilen das semantische Datenmodell und sind weitgehend kompatibel. Wer ZUGFeRD ab Profil EN 16931 nutzt, ist technisch gut auf Factur-X vorbereitet.
PDP steht für Plateforme de Dématérialisation Partenaire – eine von der DGFiP zertifizierte private Plattform, die Rechnungen empfangen, prüfen, validieren, konvertieren und an die Steuerverwaltung melden darf. Inzwischen wird auch der Begriff „Plateforme Agréée“ (PA) verwendet; beide Begriffe meinen dieselbe Rolle.
Das Portail Public de Facturation ist die staatliche Rechnungsplattform der DGFiP. Seit der Mitteilung vom 15. Oktober 2024 wickelt das PPF nicht mehr selbst den Rechnungsaustausch für alle Unternehmen ab. Es übernimmt das zentrale Unternehmensverzeichnis und die Datenkonsolidierung für die Steuerverwaltung; den Austausch leisten die PDPs.
Drei strukturierte Formate sind offiziell anerkannt: Factur-X (hybrid, PDF/A-3 mit XML), UBL (Universal Business Language) und CII (Cross Industry Invoice). PDPs dürfen darüber hinaus weitere Formate verarbeiten, sofern beide Geschäftspartner an einer PDP angebunden sind.
E-Reporting ist die Pflicht, Transaktionsdaten elektronisch an die DGFiP zu übermitteln, die nicht unter die E-Invoicing-Pflicht fallen. Dazu zählen B2C-Umsätze, internationale B2B-Umsätze (einschließlich innergemeinschaftliche Lieferungen) und Zahlungsstati. E-Reporting greift parallel zur E-Invoicing-Pflicht.
Bei Verstößen gegen die E-Invoicing-Pflicht fallen 15 Euro pro fehlerhafter Rechnung an, gedeckelt auf 15.000 Euro pro Jahr. Bei E-Reporting-Verstößen sind es 250 Euro pro fehlerhafter Übermittlung, gedeckelt auf 45.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen mögliche umsatzsteuerliche Folgen, etwa bei der Anerkennung von Vorsteuerbeträgen.
Nicht zwingend. Wer ausschließlich Rechnungen aus Frankreich empfängt, kann das über bestehende Kanäle (E-Mail, Peppol) lösen. Wer in Frankreich E-Reporting-Pflichten hat, braucht einen Dienstleister, der die Übermittlung übernimmt – das kann ein OD, eine PDP oder ein Peppol-Anbieter sein. Eine eigene PDP-Anbindung ist meist nur bei substantiellem französischen B2B-Geschäft sinnvoll.
In den meisten Fällen reicht ein Upgrade auf eine Faktura-Version, die ZUGFeRD und Factur-X parallel unterstützt. Das semantische Datenmodell ist identisch; technisch unterscheiden sich die Formate vor allem in einigen Profilen und Pflichtfeldern. Eine Anbindung an eine PDP oder einen OD ergänzt das System zur vollen Frankreich-Tauglichkeit.