BMF-Schreiben schafft endgültige Klarheit
Lange war offen, wie genau die elektronische Rechnung im Inland zu handhaben ist. Mit der Verankerung der Vorgaben im Umsatzsteuer‑Anwendungserlass (UStAE) liegen die Spielregeln nun fest. Das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums beendet die Detailfragen, die seit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes diskutiert wurden – von der zulässigen Formatfamilie über den Versandzeitpunkt bis zu den Übermittlungswegen.
Bereits seit Anfang 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren. Wer diesen Schritt nur halbherzig vorbereitet hat, sollte die verbleibende Zeit nutzen – denn die nächsten Stufen der Pflicht sind nicht mehr verhandelbar.