Allgemeine Geschäftsbedingungen der Uriot GmbH & Co. KG

Verantwortlich:

Uriot GmbH & Co. KG
Sitz: Offenburg
Amtsgericht: Registergericht Freiburg HRA 470891
Geschäftsführer: Kathrin Jaroschowitz, Philipp Jaroschowitz
Beirat: Werner Jaroschowitz

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Uriot Verwaltungs GmbH
Sitz: Offenburg
Amtsgericht: Registergericht Freiburg HRB 470 435
Geschäftsführer: Werner Jaroschowitz.

1. Auftragsannahme
Aufträge sind erst mit der Bestätigung bindend oder wenn innerhalb 8 Tagen kein Einspruch erfolgt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Diese vorliegenden Geschäftsbedingungen bleiben für alle geschäftlichen Vorfälle verbindliche Grundlage, auch wenn abweichende Abwicklungen vereinbart sind. Bei Schrank- Trennwänden und Möbeln gelten die vom Käufer ermittelten Raummaße als verbindlich. Werden Raummaße durch uns ermittelt, so sind sie vom Käufer als verbindlich zu bestätigen.

2. Preise
Alle Preise sind freibleibend, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Bei Rohstoffpreisänderungen und Preisänderungen seitens der Vorlieferanten müssen wir uns anteilige Preisänderung vorbehalten. Ab einem Auftragswert von 100,- Euro liefern wir die Ware aus unserem Bürobedarfssortiment innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Auf etwaige Abweichungen weisen wir im Vorfeld hin. Bei Kleinaufträgen unter 100,- Euro Nettowarenwert fallen zusätzliche Kosten von 4,95 Euro pro Bestellung an. Unabhängig vom Auftragswert wird bei jedem Auftrag eine Umwelt- und Logistikpauschale von 3,95 Euro erhoben.

3. Lieferverzug, Rücktrittsrecht
(1) Lieferfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart.
(2) Ist die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine von der Mitwirkung des Bestellers abhängig, verlängern sich diese bei Verzug des Bestellers entsprechend.
(3) Werden fest vereinbarte Fristen oder Termine von uns nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.
(4) Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last.

4. Haftungsbeschränkungen
werden nur innerhalb 8 Tagen berücksichtigt.

(1) Soweit wir für die Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten haften, beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf Fälle grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.
(2) Der Höhe nach ist die Haftung in diesen Fällen beschränkt auf die Höhe typischerweise in diesem Zusammenhang entstehender Schäden.
(3) Lieferverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung aus Gründen höherer Gewalt begründen keinerlei Schadenersatzansprüche gegen uns.
(4) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle Vorkommnisse, die zu Lieferverzögerungen oder zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, ohne dass uns daran irgendein Verschulden trifft. Beruht die Verzögerung oder Unmöglichkeit auf einem vom Besteller zu vertretenen Umstand, behalten wir unseren Entgeltanspruch, ohne zur Erbringung der Leistung verpflichtet zu sein.

5. Zahlung, Verzug
(1) Zahlungen sind spesenfrei, vollständig und pünktlich zu leisten. Wir behalten uns vor, Wechsel- oder Scheckzahlungen (die nur erfüllungshalber akzeptiert werden) zurückzuweisen. Entstehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Bestellers, sind wird zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher noch ausstehender Zahlungen berechtigt und dürfenden sofortigen Ausgleich in bar verlangen.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir weiter berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Außenstände auch aus vorangegangenen Verträgen zurückzuhalten. Weiter sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges künftige Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

6. Beratung, Unterlagen
(1) Die Beratung des Bestellers erfolgt nach dem Stand der Technik und bestem Wissen und Gewissen.
(2) Übergebene Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben unser Eigentum. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen sie weder vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst wie Dritten zugänglich gemacht und für einen anderen als den von uns unterstellten Zweck verwendet werden.
(3) Die Angaben in den überlassenen Unterlagen oder sonstigen öffentlichen Äußerungen beschreiben die Leistungskriterien und Abmessungen etc. und sind keine Eigenschaftsbeschreibungen im Sinne des § 434 Absatz 1 Satz 3 BGB. Ist mit dem Besteller die Montage eines gelieferten Gegenstandes vereinbart worden, gilt diese bei unsachgemäßer Durchführung nicht als Sachmangel im Sinne des § 434 Absatz 2 BGB.

Vorstehende Einschränkungen gelten nicht, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff. BGB ist.

7. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung für Mängel ist zeitlich begrenzt auf ein Jahr, sofern der Besteller nicht Verbraucher im Sinne der §§474 ff. BGB ist.
(2) Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 6 (3) dieser AGB gehören Beschaffenheitsangaben nur dann zu den Eigenschaften des Kaufgegenstandes, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
(3) Bei Mängeln sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder Neulieferung vorzunehmen. Dieses Recht erlischt, wenn – gegebenenfalls nach unserer Wahl wiederholte – Nachbesserungsversuche scheitern und dem Besteller erneute Nachbesserungsversuche nicht zuzumuten sind oder auch die Neulieferung nicht mangelfrei ist. Sofern unser Recht auf Nachbesserung(en) oder Neulieferung erloschen ist, steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises zu.
(4) Der Verkauf von Gebrauchtgeräten erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Vorstehende Ziffer (4) gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne der § 474 ff. BGB ist. In diesem Fall wird die Verjährung auf ein Jahr verkürzt.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten das Eigentumsrecht von den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Käufer ist berechtigt, diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übergeben. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir nach Mahnung berechtigt, ohne sonstige Rechtszüge auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren (auch Teilforderungen), an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist berechtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren einzuziehen, hat aber den Erlös an uns abzuführen. Wir sind berechtigt, jederzeit die Abtretung offenzulegen und Zahlung durch den Abnehmer des Kunden an uns zu verlangen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung zu widerrufen. Wir behalten auch das Miteigentum, wenn eine etwaige Be- oder Verarbeitung mit oder ohne andere Gegenstände fremder Zulieferer vorgenommen wird. Das Miteigentum wird uns hiermit übertragen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen, ohne dass darin – sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – ein Rücktritt vom Vertrag vorliegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche von uns. Der Kunde bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Vorbehaltsware oder sich daraus ergebende Forderungen, hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen mitzuteilen.

8. Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen
Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen sind solche Artikel, die auf Wunsch des Käufers hergestellt bzw. bestellt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebung. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch von ihm veranlasste Herstellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Offenburg. Sollten Teile der Bedingungen gegen geltende Gesetze verstoßen, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

Uriot GmbH & Co KG
77652 Offenburg
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